Deutsches Glücksspielgesetz
vom EuGH aufgehoben
Der Europäische Gerichtshof hat das deutsche Glückspielmonopol und Sportwetten-Monopol
für unzulässig erklärt. Dieses Glückspielgesetz das fadenscheinig vor der sogenannten Spielsucht schützen sollte,
kann keinen Schutz vor Spielsucht garantieren, so die Kritik. Spielsucht, so eine Untersuchung, würde unter
Lottospielern und Wettfans so oder so nur selten vorkommen.
Alle Bundesländer sind nun aufgefordert eine schnelle Neuregelung bezüglich des Glücksspielgesetzes zu finden.
Das Urteil vom Mittwoch, den 08.09.2010 hat damit für viele Privatanbieter einem millionenschweren Glücksspielmarkt geöffnet.